Der Bund
Der Bund der Staats-, Reichs- und Bahnbeamten Deutschlands e.V. wurde 1986 in Berlin errichtet. Mit der Eintragung der neu gefaßten Verfassung (2011) in das zuständige Register, ist der Bund der Staats-, Reichs- und Bahnbeamten Deutschlands e.V. de jure und de facto die völkerrechtliche Interessenvertretung aller Staatsangehörigen der souveränen Gliedstaaten zum Bund stehend in den Körperschaften, den Gebietskörperschaften sowie in den Landesverbänden, Landesgruppen, Kreis-, Städte- und Ortsgruppen (Art. 19 Verfassung des BdSRuBD e.V.).
Die Bundesverwaltung hat die organisatorische Oberaufsicht über die Strukturen des BdSRuBD e.V., den angeschlossenen Landesverbänden, Landesgruppen, Kreis-, Städte- und Ortsgruppen, sowie von angeschlossenen Körperschaften und Gebietskörperschaften.