- Details
Preußen und sein kulturelles Erbe
Die preußische Kultur besteht keinesfalls nur aus der militärischen Geschichte, die immer wieder in den Vordergrund gestellt wird. Sicherlich ist dies ein Teil des Erbes doch insgesamt gehörte Preußen in den Anfängen seiner Geschichte vergleichsweise eher zu den unterentwickelten Gebieten in Mitteleuropa.
Die zwei Kerngebiete die Mark Brandenburg und Ostpreußen des 17. Jahrhunderts verfügten über eine eigenständige regionale Kulturgeschichte. Zu nennen sind da als Beispiele die Zisterzienser in Brandenburg mit Kloster-Zinna, Kloster-Lehnin und Chorin oder das an der Nogat in Westpreußen als Residenz des Deutschen Ordens gelegene Ensemble der Marienburg .
Auch gab es bereits herausragende Einrichtungen, die mit den Universitätsgründungen in Frankfurt an der Oder 1506 als brandenburgische Landesuniversität sowie der 1544 gegründeten Universität Königsberg für das Herzogtum Preußen durchaus überregionale Bedeutung erlangten.
"Nach dem Sturz der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918 wurde aus dem Königreich der republikanisch verfasste Freistaat Preußen. Während der Weimarer Republik ein Bollwerk der Demokratie, wurde seine Landesregierung 1932 im sogenannten Preußenschlag von der Reichsregierung entmachtet. Durch das Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 (2) verfügte der Alliierte Kontrollrat der vier Besatzungsmächte in Deutschland die rechtliche Auflösung Preußens, das als Staat zu bestehen de facto bereits mit dem Kriegsende 1945 aufgehört hatte. Traditionslinien der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland und vieler ihrer Länder führen weit in die Geschichte Preußens. Sein einstiges Territorium (Stand 1871) teilt sich Deutschland heute mit sechs weiteren Staaten, von Belgien bis Russland." (3)
Dieser Artikel wird fortgesetzt.
(1) (3) Quelle : http://de.wikipedia.org/wiki/Preußen
(2) Die Interpretation des KRG Nr. 46 liegt im Auge des Betrachters. Es wurde die preußische Regierung verhaftet, der Landtag rechtswidrig aufgelöst und damit der Staat Preußen handlungsunfähig gemacht. Der Staat an sich konnte nicht Aufgelöst werden, die dazu nötige Ausrottung der Staatsangehörigen fehlt bis heute. Das Selbstbestimmungsrecht hat auch bei den Alliierten Vorrang, das wurde im "Berliner Abkommen" (auch "Potsdamer Abkommen" genannt) festgehalten. Bis zum Abschluß eines Friedensvertrages, wird diese Frage weiterhin offen sein.
Kommentare
http://www.my-speedworld.de/guestbook/public/img-1539195690.jpg
Alle Kommentare dieses Beitrages als RSS-Feed.